
Zeugnis übersetzen lassen
Schul- und Abschlusszeugnisse, die Anerkennungsstellen, Hochschulen und Arbeitgeber ohne Rückfrage einordnen – beglaubigt übersetzt, Fächer, Umfang und Notensystem konsistent wiedergegeben.
Ob Ihr Zeugnis anerkannt wird, entscheidet sich an der genauen Wiedergabe von Fächern und Noten
Für die Anerkennung eines Schul- oder Berufsabschlusses, die Studienbewerbung oder eine Bewerbung übersetzen wir Ihr Zeugnis beglaubigt – Fächer, Stundenumfang und Notensystem so konsistent, dass Zeugnisanerkennungsstelle, uni-assist, IHK FOSA oder Arbeitgeber Ihre Leistungen eindeutig zuordnen können.
Für die Anerkennung in Deutschland: die Fassung, die Ihre Anerkennungsstelle verlangt
Welche Stelle über Ihren Abschluss entscheidet, hängt von der Art des Zeugnisses ab – die beglaubigte Übersetzung von Zeugnis und Notenübersicht gehört in jedem Fall zu den Pflichtunterlagen.
Wer erkennt mein ausländisches Zeugnis an?
Das hängt vom Abschluss ab: über schulische Abschlüsse entscheidet die Zeugnisanerkennungsstelle des jeweiligen Bundeslandes, über ausländische Berufsabschlüsse bundesweit die IHK FOSA, über Hochschulabschlüsse die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) mithilfe der Datenbank anabin. Für jedes dieser Verfahren ist die beglaubigte Übersetzung Ihres Zeugnisses Teil der Unterlagen.
Muss ich meine Noten umrechnen lassen?
Nein – die förmliche Notenumrechnung nimmt ausschließlich die Anerkennungsstelle vor, nicht das Übersetzungsbüro. Wir übertragen Noten, Notenskala und Fächer wortgetreu und ergänzen auf Wunsch eine erläuternde Anmerkung zur Skala, damit die Vergleichbarkeit ersichtlich wird, ohne das Ergebnis vorwegzunehmen.
Werden Abschlussbezeichnungen wörtlich übersetzt oder erklärt?
Wir übertragen die offizielle Bezeichnung des Abschlusses und geben sie originalgetreu wieder; wo eine wörtliche Übersetzung in die Irre führen würde, ergänzen wir eine kurze Anmerkung, damit die Anerkennungsstelle die Einstufung ohne Rückfrage nachvollziehen kann.
Übersetzen Sie auch die Notenübersicht und das Transcript?
Ja – Zeugnis, Notenübersicht und Transcript of Records übersetzen wir gemeinsam und mit einheitlicher Benennung der Fächer, damit Umfang und Inhalt über alle Dokumente hinweg zusammenpassen.
Für Studienbewerbung und Hochschulzugang: vollständig zur Frist bei uni-assist
Bewerbungen werden ohne beglaubigte Übersetzung als unvollständig zurückgestellt – und verpassen die Frist. Wir liefern die Fassung, die Zulassungsstellen erwarten.
Was verlangt uni-assist oder das Immatrikulationsamt?
Für die Studienbewerbung prüfen uni-assist oder das Immatrikulationsamt der Hochschule Ihr Abschlusszeugnis samt Notenübersicht (Transcript of Records), in der Regel in beglaubigter Übersetzung. Fehlt sie, gilt die Bewerbung als unvollständig und wird zurückgestellt – wir übertragen Fächer, Umfang und Notensystem konsistent, damit die Unterlagen fristgerecht vollständig sind.
Reicht eine englischsprachige Zeugniskopie ohne Übersetzung?
Das entscheidet die prüfende Stelle: einzelne Hochschulen verzichten bei englischsprachigen Originalen auf eine Übersetzung, andere verlangen sie grundsätzlich, ins Deutsche oder Englische. Wir klären den geforderten Umfang vorab mit Ihnen, damit Sie nicht doppelt beauftragen.
Übersetzen Sie das Zeugnis auch ins Englische für Hochschulen im Ausland?
Ja – für Bewerbungen an Hochschulen im Ausland übersetzen wir Zeugnis und Notenübersicht ins Englische oder in die geforderte Landessprache und geben Fächer sowie Notensystem so wieder, dass die Zulassungsstelle Ihr Niveau einordnen kann.
Für Arbeitgeber und den Weg ins Ausland: anerkannt, inklusive Apostille-Beratung
Ob eine Personalabteilung Ihren Abschluss einordnen soll oder eine ausländische Behörde das deutsche Zeugnis verlangt – wir liefern die anerkannte Fassung und beraten zur richtigen Reihenfolge.
Braucht mein deutsches Zeugnis für das Ausland eine Apostille?
Häufig ja – ausländische Hochschulen und Behörden verlangen eine Apostille auf dem Original oder einer beglaubigten Kopie. Bei Zeugnis- und Bildungsurkunden stellt diese die zuständige Landesbehörde aus, je nach Bundesland etwa die Bezirksregierung, nicht das Übersetzungsbüro. Wir beraten zur Reihenfolge und liefern die passende beglaubigte Übersetzung.
Wird die Übersetzung für eine Bewerbung bei einem Arbeitgeber benötigt?
Für die Bewerbung genügt Arbeitgebern meist eine fachlich einwandfreie Übersetzung, damit Personalverantwortliche Abschluss und Noten einordnen können; verlangt ein Verfahren die formale Anerkennung, liefern wir zusätzlich die beglaubigte Fassung. Wir stimmen den Umfang auf den Zweck ab.
Können Sie mehrere Zeugnisse einheitlich übersetzen?
Ja – Schulzeugnis, Abschlusszeugnis und Ausbildungsnachweise übersetzen wir mit durchgehend gleicher Benennung von Fächern und Abschlüssen, damit die aufnehmende Stelle keine Widersprüche zwischen den Dokumenten findet.
So läuft Ihre beglaubigte Zeugnis-Übersetzung
Dokument & Upload
Senden Sie Zeugnis als PDF, Foto oder Scan – wir prüfen Lesbarkeit, Stempel und Verwendungszweck.
Festpreis in 120 Minuten
Sie erhalten ein verbindliches Festpreis-Angebot mit Liefertermin, klar kalkuliert vorab.
Fachübersetzer & Revision
Zuweisung an einen fachlich einschlägigen Übersetzer; unabhängige Revision im Vier-Augen-Prinzip nach DIN EN ISO 17100.
Beglaubigt geliefert
Digitale Vorabfassung und auf Wunsch die beglaubigte Ausfertigung per Post – behördlich anerkannt.
Zeugnis übersetzen: Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch, Spanisch & über 60 Sprachen
Ob für Behörde, Gericht, Arbeitgeber oder Hochschule im In- und Ausland: Wir fertigen Übersetzungen von Zeugnissen auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Türkisch, Arabisch und über 60 weitere Sprachen an. Es übersetzen ausschließlich muttersprachliche Fachübersetzer mit einschlägigem Hintergrund; jede Fassung wird im Vier-Augen-Prinzip nach DIN EN ISO 17100 revidiert und auf Wunsch beglaubigt – anerkannt bei Behörden und Gerichten.
So berechnet sich Ihr Festpreis für die Zeugnis-Übersetzung
Wir rechnen transparent nach Normzeile (55 Zeichen inklusive Leerzeichen) ab 0,95 €. Der verbindliche Festpreis richtet sich nach Umfang, Sprachkombination, Beglaubigung und gewünschter Qualitätsstufe – ohne versteckte Kosten und meist binnen rund zwei Stunden.
Zeugnis übersetzen – häufige Fragen
Übersetzen Sie auch die Notenübersicht?
Ja – Zeugnis und Notenübersicht (Transcript) übersetzen wir beglaubigt und erläutern das Notensystem, wo es der Vergleichbarkeit dient.
Wird das Notensystem umgerechnet?
Wir übersetzen die Noten wortgetreu; eine förmliche Umrechnung nimmt die Anerkennungsstelle (z. B. ZAB) vor. Auf Wunsch ergänzen wir eine erläuternde Anmerkung.
Wie schnell geht das?
Festpreis-Angebot meist in rund 120 Minuten; die Lieferzeit hängt vom Umfang ab.
Was kostet die Übersetzung?
Ab 0,95 € pro Normzeile; für Standard-Zeugnisse erhalten Sie vorab einen Festpreis.
Wer erkennt ein ausländisches Zeugnis in Deutschland an?
Über die Gleichwertigkeit entscheidet bei Hochschulabschlüssen die ZAB, bei Schulabschlüssen die Zeugnisanerkennungsstelle des Bundeslandes – Grundlage ist jeweils die Datenbank anabin. Die beglaubigte Übersetzung von Zeugnis und Notenübersicht gehört zu den Pflichtunterlagen, ersetzt aber nicht die Bewertung selbst.
Muss ich meine Noten umrechnen lassen?
Nein – die förmliche Notenumrechnung nimmt die Anerkennungsstelle (z. B. die ZAB) vor, nicht das Übersetzungsbüro. Wir übersetzen Noten und Notensystem wortgetreu und ergänzen auf Wunsch eine erläuternde Anmerkung zur Skala, damit die Vergleichbarkeit ersichtlich ist.
Braucht mein deutsches Zeugnis für eine Bewerbung im Ausland eine Apostille?
Häufig ja – ausländische Universitäten oder Behörden verlangen eine Apostille auf dem deutschen Original. Bei Zeugnis- und Personenstandsurkunden stellt diese die zuständige Landesbehörde (z. B. Bezirksregierung) aus, nicht das Übersetzungsbüro; wir liefern die beglaubigte Übersetzung passend zum apostillierten Original.
Werden Fachbezeichnungen wie „Abitur" oder „Realschulabschluss" 1:1 übersetzt oder erklärt?
Wir übertragen die offizielle Bezeichnung und ergänzen bei Bedarf eine kurze erläuternde Anmerkung, damit ausländische Stellen die Einstufung ohne Rückfrage einordnen können.
Bildungsnachweise, die die Anerkennung tragen
Für die Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen zählt die wörtlich getreue Übersetzung: Fächer, Stundenumfang und Notensystem müssen nachvollziehbar bleiben, die Bewertung selbst nimmt die zuständige Stelle vor. Neben Schul- und Abschlusszeugnissen übersetzen wir Diplome, Arbeitszeugnisse und Lebensläufe – konsistent und formgerecht. Mehr dazu im Fachbereich Wissenschaftliche Übersetzung.
