
Scheidungsurkunde übersetzen lassen
Ihr Scheidungsurteil beglaubigt übersetzt von in Deutschland ermächtigten Übersetzern — für die Anerkennung der ausländischen Scheidung, das Standesamt und eine erneute Eheschließung.
Scheidungsurteil beglaubigt übersetzen: ausländische Scheidung in Deutschland anerkennen lassen
Damit eine im Ausland geschiedene Ehe in Deutschland gilt und eine neue Ehe geschlossen werden kann, wird das Scheidungsurteil in beglaubigter Übersetzung benötigt. Ob eine förmliche Anerkennung nötig ist, hängt davon ab, ob die Scheidung in der EU oder außerhalb erfolgte. Wir übersetzen Urteil und Rechtskraftvermerk vollständig und rechtssicher.
Für die Anerkennung: EU-Scheidung und Scheidung aus Drittstaaten
Ob die ausländische Scheidung in Deutschland ohne Verfahren gilt oder förmlich anerkannt werden muss, entscheidet der Ausstellungsstaat.
Muss eine EU-Scheidung in Deutschland förmlich anerkannt werden?
In der Regel nein. Scheidungen aus EU-Staaten (außer Dänemark) werden nach der Brüssel-IIb-Verordnung (EU) 2019/1111 ohne besonderes Verfahren anerkannt; als Nachweis dienen die Entscheidung und eine Bescheinigung des Gerichts. Für Standesamt und Register kann trotzdem eine beglaubigte Übersetzung verlangt werden.
Wie wird eine Scheidung aus einem Nicht-EU-Staat anerkannt?
Scheidungen aus Drittstaaten müssen nach § 107 FamFG förmlich anerkannt werden. Zuständig ist die Landesjustizverwaltung — regelmäßig die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts am gewöhnlichen Aufenthalt eines Ehegatten; leben beide im Ausland und soll in Deutschland geheiratet werden, entscheidet die Senatsverwaltung für Justiz in Berlin. Dem Antrag ist das Scheidungsurteil in beglaubigter Übersetzung beizufügen.
Wird nur das Urteil oder auch der Rechtskraftvermerk übersetzt?
Wir übersetzen das vollständige Scheidungsurteil einschließlich Rechtskraftvermerk, denn erst die Rechtskraft belegt, dass die Scheidung wirksam und endgültig ist. Fehlt der Vermerk, weisen wir Sie darauf hin.
Für das Standesamt: erneute Heirat und Namensführung nach der Scheidung
Vor einer erneuten Eheschließung prüft das Standesamt, ob eine frühere Auslandsehe wirksam geschieden ist.
Warum verlangt das Standesamt die Scheidungsurkunde übersetzt?
Vor einer erneuten Heirat muss feststehen, dass die vorherige Ehe wirksam aufgelöst ist. Das Standesamt verlangt dafür das übersetzte Scheidungsurteil und bei Drittstaaten den Nachweis der Anerkennung nach § 107 FamFG.
Kann ich nach der Scheidung meinen früheren Namen wieder annehmen?
Die Namensführung nach der Scheidung beurkundet das Standesamt; dafür wird die beglaubigt übersetzte Scheidungs- oder Heiratsurkunde herangezogen, aus der der bisherige Name hervorgeht. Wir geben Geburts- und Ehenamen normgerecht wieder.
Wie lange dauert die beglaubigte Übersetzung des Scheidungsurteils?
Umfang und Sprache bestimmen den Aufwand; Sie erhalten vorab ein verbindliches Festpreis-Angebot mit Liefertermin und die digitale Vorabkopie, bevor die Ausfertigung per Post folgt. Erfundene Pauschalfristen nennen wir nicht.
So läuft Ihre beglaubigte Scheidungsurkunde-Übersetzung
Dokument & Upload
Senden Sie Scheidungsurkunde als PDF, Foto oder Scan – wir prüfen Lesbarkeit, Stempel und Verwendungszweck.
Festpreis in 120 Minuten
Sie erhalten ein verbindliches Festpreis-Angebot mit Liefertermin, klar kalkuliert vorab.
Fachübersetzer & Revision
Zuweisung an einen fachlich einschlägigen Übersetzer; unabhängige Revision im Vier-Augen-Prinzip nach DIN EN ISO 17100.
Beglaubigt geliefert
Digitale Vorabfassung und auf Wunsch die beglaubigte Ausfertigung per Post – behördlich anerkannt.
Scheidungsurkunde übersetzen: Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch, Spanisch & über 60 Sprachen
Ob für Behörde, Gericht, Arbeitgeber oder Hochschule im In- und Ausland: Wir fertigen Übersetzungen von Scheidungsurkunden auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Türkisch, Arabisch und über 60 weitere Sprachen an. Es übersetzen ausschließlich muttersprachliche Fachübersetzer mit einschlägigem Hintergrund; jede Fassung wird im Vier-Augen-Prinzip nach DIN EN ISO 17100 revidiert und auf Wunsch beglaubigt – anerkannt bei Behörden und Gerichten.
So berechnet sich Ihr Festpreis für die Scheidungsurkunde-Übersetzung
Wir rechnen transparent nach Normzeile (55 Zeichen inklusive Leerzeichen) ab 0,95 €. Der verbindliche Festpreis richtet sich nach Umfang, Sprachkombination, Beglaubigung und gewünschter Qualitätsstufe – ohne versteckte Kosten und meist binnen rund zwei Stunden.
Scheidungsurkunde übersetzen – häufige Fragen
Übersetzen Sie auch das komplette Scheidungsurteil?
Ja – Urteil, Beschluss und Rechtskraftvermerk übersetzen wir beglaubigt und geben Tenor sowie Begründung präzise wieder.
Wird eine Auslandsscheidung in Deutschland anerkannt?
Innerhalb der EU meist ohne besonderes Verfahren; sonst entscheidet die zuständige Landesjustizverwaltung. Die beglaubigte Übersetzung ist dafür regelmäßig erforderlich.
Wie schnell geht das?
Angebot meist in rund 120 Minuten; die Lieferzeit hängt vom Umfang des Urteils ab.
Was kostet die Übersetzung?
Ab 0,95 € pro Normzeile; bei mehrseitigen Urteilen erhalten Sie vorab einen verbindlichen Festpreis.
Wird eine EU-Scheidung in Deutschland automatisch anerkannt?
Ja – Scheidungen aus EU-Mitgliedstaaten (außer Dänemark) werden nach der Brüssel-IIb-Verordnung ohne besonderes Verfahren anerkannt; ein Antrag nach § 107 FamFG ist dafür nicht nötig. Für Wiederheirat, Namensführung oder den Versorgungsausgleich verlangen die Stellen jedoch die beglaubigte Übersetzung des Urteils.
Wer erkennt eine Scheidung aus einem Drittstaat an?
Über die Anerkennung einer Scheidung aus einem Nicht-EU-Staat entscheidet die Landesjustizverwaltung des zuständigen Bundeslandes im Verfahren nach § 107 FamFG. Die beglaubigte Übersetzung von Scheidungsurteil und Rechtskraftvermerk gehört zu den erforderlichen Unterlagen – wir liefern sie einreichungsfertig.
Scheidungsurkunde übersetzen lassen — anerkennen und neu heiraten
Laden Sie Ihr Scheidungsurteil hoch und wir prüfen, ob eine Anerkennung nötig ist, bevor wir ein Festpreis-Angebot erstellen. Für die erneute Eheschließung übersetzen wir passend die Heiratsurkunde der Vorehe und das Ehefähigkeitszeugnis; für Aufenthalt und Anmeldung ergänzen wir die Meldebescheinigung.
