
Vereidigter Übersetzer
Beglaubigte Übersetzungen von vereidigten Übersetzern – gerichtlich ermächtigt bzw. beeidigt, mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk, bundesweit bei Behörden und Gerichten anerkannt. Dokument hochladen, Festpreis in rund 120 Minuten.
Was ein vereidigter Übersetzer ist – und was er darf
Ein vereidigter Übersetzer ist ein von einem Gericht ermächtigter bzw. beeidigter Übersetzer, der beglaubigte (bestätigte) Übersetzungen anfertigen darf – mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk, die Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigen. Nur solche Übersetzungen werden von Behörden und Gerichten anerkannt.
„Vereidigt" ist der gebräuchliche Suchbegriff; die amtliche Bezeichnung lautet je nach Bundesland ermächtigt, (allgemein) beeidigt oder öffentlich bestellt. Wir arbeiten ausschließlich mit so autorisierten Übersetzern für die jeweilige Sprache – bundesweit einsetzbar.
Für welches Dokument brauchen Sie einen vereidigten Übersetzer?
Von der Urkunde bis zum Vertrag: unsere vereidigten Übersetzer liefern beglaubigte Übersetzungen, behördlich anerkannt.
Geburtsurkunde beglaubigt übersetzen
Personenstand fürs Standesamt.
Entdecken →Heiratsurkunde beglaubigt übersetzen
Eheurkunde & Namensführung.
Entdecken →Zeugnis & Diplom beglaubigt übersetzen
Anerkennung von Abschlüssen.
Entdecken →Führerschein beglaubigt übersetzen
Umschreibung bei der Behörde.
Entdecken →Vertrag beglaubigt übersetzen
rechtssicher für Gericht & Business.
Entdecken →Führungszeugnis beglaubigt übersetzen
für Arbeitgeber & Zulassung.
Entdecken →So kommen Sie zu Ihrem vereidigten Übersetzer
Dokument hochladen
PDF, Foto oder Scan senden – wir wählen den passenden vereidigten Übersetzer für Ihre Sprache und Ihr Dokument.
Festpreis in 120 Minuten
Verbindliches Festpreis-Angebot mit Liefertermin – klar kalkuliert vorab, Beglaubigung inklusive.
Beglaubigt geliefert
Digitale Vorabkopie und auf Wunsch die Papierausfertigung mit Stempel und Unterschrift per Post – bundesweit anerkannt.
Was kostet ein vereidigter Übersetzer?
pro Normzeile (55 Zeichen)
| Leistung | Preis/Zeile (ab) | Express (+50%) |
|---|---|---|
| Beglaubigte Übersetzung | 0,95 € | 1,45 € |
| Standard-Urkunde (pauschalnah) | auf Anfrage | — |
Vereidigte Übersetzer für Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Ukrainisch u. a.
Für über 60 Sprachen vermitteln wir vereidigte, muttersprachliche Übersetzer – beglaubigt und bundesweit anerkannt.
Alle Sprachen · vereidigter Übersetzer – Deutsch
Wo Übersetzungen vereidigter Übersetzer anerkannt werden
Standesämter
Personenstandsurkunden für Anmeldung, Eheschließung und Einbürgerung.
Ausländerbehörde / BAMF
Aufenthalt, Einbürgerung und Familiennachzug – beglaubigte Nachweise.
Gerichte & Notare
Gerichtsverwertbare beglaubigte Übersetzungen von Verträgen und Urteilen.
Anerkennungsstellen (ZAB)
Zeugnisse und Diplome für die Bewertung ausländischer Abschlüsse.
Vereidigter Übersetzer – Ihre Fragen
Was ist der Unterschied zwischen vereidigt, beeidigt und ermächtigt?
Die Begriffe meinen dasselbe: einen vom Gericht autorisierten Übersetzer, der beglaubigen darf. Welche Bezeichnung gilt, hängt vom Bundesland ab (ermächtigt, beeidigt oder öffentlich bestellt).
Werden Übersetzungen bundesweit anerkannt?
Ja – die Beglaubigung eines in einem Bundesland ermächtigten bzw. beeidigten Übersetzers wird bundesweit anerkannt.
Wie finde ich einen vereidigten Übersetzer für meine Sprache?
Über uns: Wir vermitteln für über 60 Sprachen den passenden vereidigten Übersetzer und liefern die beglaubigte Übersetzung – Sie müssen nicht selbst suchen.
Was kostet ein vereidigter Übersetzer?
Abgerechnet wird pro Normzeile ab 0,95 €. Für Standard-Urkunden nennen wir vorab einen verbindlichen Festpreis inklusive Beglaubigung.
Geht das auch online / ohne Termin?
Ja – Sie laden Ihr Dokument hoch, die beglaubigte Übersetzung kommt digital und auf Wunsch per Post. Ein persönlicher Termin ist nicht nötig.
Wie schnell erhalte ich die Übersetzung?
Angebot meist in rund 120 Minuten; einzelne Urkunden in wenigen Werktagen, Express möglich.
Vereidigter Übersetzer: Begriffe, Autorisierung & Anerkennung
Vereidigt, beeidigt, ermächtigt – die Begriffe
Alle drei Bezeichnungen meinen einen gerichtlich autorisierten Übersetzer, der beglaubigen darf – der Unterschied ist regional.
In Bayern und einigen Ländern heißt es „öffentlich bestellt und beeidigt", in anderen „ermächtigt" oder „allgemein beeidigt". Rechtlich sind sie gleichgestellt: Der Bestätigungsvermerk bestätigt Richtigkeit und Vollständigkeit, und die Beglaubigung wird bundesweit anerkannt.
Wie man vereidigter Übersetzer wird
Die Ermächtigung bzw. Beeidigung erteilen die Land- bzw. Oberlandesgerichte nach Landesrecht.
Voraussetzung sind der Nachweis der fachlichen Eignung (meist ein einschlägiger Übersetzerabschluss oder eine staatliche Prüfung) und persönliche Zuverlässigkeit. Nur so autorisierte Übersetzer dürfen beglaubigte Übersetzungen anfertigen – wir arbeiten ausschließlich mit ihnen.
Vereidigter Übersetzer oder Fachübersetzer?
Nicht jede Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer stammen.
Beglaubigt (durch einen vereidigten Übersetzer) brauchen Sie es überall dort, wo eine Behörde oder ein Gericht die Vorlage verlangt. Für interne, geschäftliche oder Marketing-Texte genügt eine Fachübersetzung – wir liefern beides in gleicher Qualität.
Leistungen, Dokumente & Sprachen
Beliebt
