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Vereidigter Übersetzer für Deutsch, Englisch, Französisch im Übersetzungsbüro
Vereidigter Übersetzer · gerichtlich ermächtigt

Vereidigter Übersetzer

Beglaubigte Übersetzungen von vereidigten Übersetzern – gerichtlich ermächtigt bzw. beeidigt, mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk, bundesweit bei Behörden und Gerichten anerkannt. Dokument hochladen, Festpreis in rund 120 Minuten.

gerichtlich ermächtigtbundesweit anerkanntDIN EN ISO 17100Antwort 120 Minuten
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Vereidigter Übersetzer

Was ein vereidigter Übersetzer ist – und was er darf

Ein vereidigter Übersetzer ist ein von einem Gericht ermächtigter bzw. beeidigter Übersetzer, der beglaubigte (bestätigte) Übersetzungen anfertigen darf – mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk, die Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigen. Nur solche Übersetzungen werden von Behörden und Gerichten anerkannt.

„Vereidigt" ist der gebräuchliche Suchbegriff; die amtliche Bezeichnung lautet je nach Bundesland ermächtigt, (allgemein) beeidigt oder öffentlich bestellt. Wir arbeiten ausschließlich mit so autorisierten Übersetzern für die jeweilige Sprache – bundesweit einsetzbar.

ab 0,95 €pro Normzeile
120 MinutenAngebot Mo–Fr
bundesweitanerkannt
4-Augengeprüft · ISO 17100
Kostenloses Festpreis-Angebot
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Vereidigten Übersetzer beauftragen

So kommen Sie zu Ihrem vereidigten Übersetzer

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Dokument hochladen

PDF, Foto oder Scan senden – wir wählen den passenden vereidigten Übersetzer für Ihre Sprache und Ihr Dokument.

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Festpreis in 120 Minuten

Verbindliches Festpreis-Angebot mit Liefertermin – klar kalkuliert vorab, Beglaubigung inklusive.

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Beglaubigt geliefert

Digitale Vorabkopie und auf Wunsch die Papierausfertigung mit Stempel und Unterschrift per Post – bundesweit anerkannt.

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Preis vereidigter Übersetzer

Was kostet ein vereidigter Übersetzer?

ab 0,95 €

pro Normzeile (55 Zeichen)

Festpreis vorabBeglaubigung inklusiveDSGVO & vertraulich
Kostenloses Angebot
LeistungPreis/Zeile (ab)Express (+50%)
Beglaubigte Übersetzung0,95 €1,45 €
Standard-Urkunde (pauschalnah)auf Anfrage
Vereidigter Übersetzer nach Sprache

Vereidigte Übersetzer für Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Ukrainisch u. a.

Für über 60 Sprachen vermitteln wir vereidigte, muttersprachliche Übersetzer – beglaubigt und bundesweit anerkannt.

Alle Sprachen · vereidigter Übersetzer – Deutsch

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Vereidigter Übersetzer – Anerkennung

Wo Übersetzungen vereidigter Übersetzer anerkannt werden

Standesämter

Personenstandsurkunden für Anmeldung, Eheschließung und Einbürgerung.

Ausländerbehörde / BAMF

Aufenthalt, Einbürgerung und Familiennachzug – beglaubigte Nachweise.

Gerichte & Notare

Gerichtsverwertbare beglaubigte Übersetzungen von Verträgen und Urteilen.

Anerkennungsstellen (ZAB)

Zeugnisse und Diplome für die Bewertung ausländischer Abschlüsse.

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Häufige Fragen · vereidigter Übersetzer

Vereidigter Übersetzer – Ihre Fragen

Was ist der Unterschied zwischen vereidigt, beeidigt und ermächtigt?

Die Begriffe meinen dasselbe: einen vom Gericht autorisierten Übersetzer, der beglaubigen darf. Welche Bezeichnung gilt, hängt vom Bundesland ab (ermächtigt, beeidigt oder öffentlich bestellt).

Werden Übersetzungen bundesweit anerkannt?

Ja – die Beglaubigung eines in einem Bundesland ermächtigten bzw. beeidigten Übersetzers wird bundesweit anerkannt.

Wie finde ich einen vereidigten Übersetzer für meine Sprache?

Über uns: Wir vermitteln für über 60 Sprachen den passenden vereidigten Übersetzer und liefern die beglaubigte Übersetzung – Sie müssen nicht selbst suchen.

Was kostet ein vereidigter Übersetzer?

Abgerechnet wird pro Normzeile ab 0,95 €. Für Standard-Urkunden nennen wir vorab einen verbindlichen Festpreis inklusive Beglaubigung.

Geht das auch online / ohne Termin?

Ja – Sie laden Ihr Dokument hoch, die beglaubigte Übersetzung kommt digital und auf Wunsch per Post. Ein persönlicher Termin ist nicht nötig.

Wie schnell erhalte ich die Übersetzung?

Angebot meist in rund 120 Minuten; einzelne Urkunden in wenigen Werktagen, Express möglich.

Hintergrundwissen · vereidigter Übersetzer

Vereidigter Übersetzer: Begriffe, Autorisierung & Anerkennung

Vereidigt, beeidigt, ermächtigt – die Begriffe

Alle drei Bezeichnungen meinen einen gerichtlich autorisierten Übersetzer, der beglaubigen darf – der Unterschied ist regional.

In Bayern und einigen Ländern heißt es „öffentlich bestellt und beeidigt", in anderen „ermächtigt" oder „allgemein beeidigt". Rechtlich sind sie gleichgestellt: Der Bestätigungsvermerk bestätigt Richtigkeit und Vollständigkeit, und die Beglaubigung wird bundesweit anerkannt.

Wie man vereidigter Übersetzer wird

Die Ermächtigung bzw. Beeidigung erteilen die Land- bzw. Oberlandesgerichte nach Landesrecht.

Voraussetzung sind der Nachweis der fachlichen Eignung (meist ein einschlägiger Übersetzerabschluss oder eine staatliche Prüfung) und persönliche Zuverlässigkeit. Nur so autorisierte Übersetzer dürfen beglaubigte Übersetzungen anfertigen – wir arbeiten ausschließlich mit ihnen.

Vereidigter Übersetzer oder Fachübersetzer?

Nicht jede Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer stammen.

Beglaubigt (durch einen vereidigten Übersetzer) brauchen Sie es überall dort, wo eine Behörde oder ein Gericht die Vorlage verlangt. Für interne, geschäftliche oder Marketing-Texte genügt eine Fachübersetzung – wir liefern beides in gleicher Qualität.