
Patent übersetzen lassen
Patentanmeldungen und Patentschriften, deren Ansprüche in der Zielsprache denselben Schutzumfang tragen – präzise für DPMA, EPA und PCT, fristsicher und terminologisch konsistent.
Bei einem Patent bestimmt der Wortlaut der Ansprüche den Schutzumfang – jede Formulierung zählt
Ob Anmeldung, Validierung oder Streitverfahren: Wir übersetzen Patentanmeldungen, Patentschriften und Patentansprüche technisch und rechtlich präzise – schutzumfangswahrend, fristsicher und mit einheitlicher Terminologie über Ansprüche, Beschreibung und Zeichnungen.
Für Patentanwälte und Anmelder: fristgerecht für Anmeldung, Validierung und nationale Phase
Bei Anmeldung und Validierung entscheidet der Termin ebenso wie die Präzision. Wir liefern die Übersetzung fristgerecht für DPMA, EPA und den Eintritt in die nationale Phase.
Wo wird die Patentübersetzung eingereicht?
Wer ein europäisches Patent in Deutschland validiert oder über die PCT-Route in die nationale Phase eintritt, reicht die Übersetzung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München beziehungsweise beim Europäischen Patentamt (EPA) ein. Wir liefern die geforderte Fassung fristgerecht und formkonform.
Was hat sich durch das Londoner Übereinkommen geändert?
Das Londoner Übereinkommen hat den Übersetzungsaufwand bei der Validierung europäischer Patente in Deutschland deutlich reduziert: Eine vollständige Übersetzung der Beschreibung ist hier nicht mehr erforderlich. Die Ansprüche liegen in den Amtssprachen des EPA vor; wir legen den Fokus auf deren präzise, schutzumfangswahrende Übertragung.
Halten Sie Prioritäts- und Anmeldefristen ein?
Ja. Wir richten den Ablauf auf die Prioritätsfrist von zwölf Monaten und die Fristen für den Eintritt in die nationale Phase aus und liefern planbar vor Fristablauf – auf Wunsch mit Zwischenständen für umfangreiche Schriften.
Muss die Patentübersetzung für das DPMA beglaubigt sein?
Für die Einreichung beim DPMA und beim EPA ist in der Regel keine beglaubigte, sondern eine fachlich und terminologisch exakte Übersetzung gefordert. Eine beglaubigte Fassung wird dagegen typischerweise im gerichtlichen Verfahren verlangt, wenn eine Patentschrift als Beweismittel dient.
Für den Schutzumfang: jedes Anspruchsmerkmal exakt und konsistent
Der Wert eines Patents liegt in seinen Ansprüchen. Ein unpräzise übertragenes Merkmal verengt den Schutz oder macht das Patent angreifbar – deshalb übersetzen bei uns technisch versierte Fachübersetzer.
Warum ist die Anspruchsübersetzung so heikel?
Der Wortlaut der Patentansprüche bestimmt den Schutzumfang. Eine unpräzise Übertragung eines Anspruchsmerkmals kann den Schutz ungewollt verengen oder das Patent angreifbar machen. Wir übersetzen jedes Merkmal exakt und in stimmiger Beziehung zu Beschreibung und Zeichnungen.
Wie sichern Sie einheitliche Terminologie über die gesamte Patentschrift?
Bezugszeichen, Fachbegriffe und Merkmalsbezeichnungen halten wir über Ansprüche, Beschreibung und Zeichnungslegenden mit Glossar und Translation Memory identisch – ein Begriff, eine Entsprechung, über die ganze Schrift und über eine Patentfamilie hinweg.
Setzen Sie fachlich einschlägige Übersetzer für das jeweilige Gebiet ein?
Ja. Je nach Technologiefeld – etwa Maschinenbau, Elektrotechnik, Chemie oder Biotechnologie – setzen wir Übersetzer mit einschlägigem technischem Hintergrund ein, damit die fachliche Aussage nicht nur sprachlich, sondern technisch korrekt ist.
Für Patentstreit und UPC: gerichtsfeste Übersetzung, wenn jede Formulierung zählt
Im Verletzungs- oder Nichtigkeitsstreit kann eine einzige übersetzte Formulierung über den Ausgang entscheiden. Wir liefern die belastbare, auf Wunsch beglaubigte Fassung für das Verfahren.
Wann brauche ich eine beglaubigte Patentübersetzung?
Im Verletzungs- oder Nichtigkeitsverfahren, wenn eine Patentschrift oder Entgegenhaltung als Beweismittel dient, wird regelmäßig eine beglaubigte Übersetzung durch einen ermächtigten Übersetzer verlangt. Wir liefern sie mit Bestätigungsvermerk – nachvollziehbar und gerichtsfest.
Übersetzen Sie für die Patentstreitkammern und das UPC?
Ja. Für die Patentstreitkammern der Landgerichte München I, Mannheim und Düsseldorf sowie für das Einheitliche Patentgericht (UPC) übersetzen wir Klageschriften, Patentschriften, Entgegenhaltungen und Gutachten – präzise, weil hier oft eine einzige Formulierung über den Ausgang entscheidet.
Übersetzen Sie auch Entgegenhaltungen und Stand-der-Technik-Dokumente?
Ja. Für Recherche und Verfahren übertragen wir Entgegenhaltungen, Prioritätsbelege und Stand-der-Technik-Dokumente fachlich exakt, damit sich die technische Lehre zweifelsfrei mit dem Streitpatent vergleichen lässt.
Behandeln Sie unveröffentlichte Erfindungen vertraulich?
Ja. Noch nicht offengelegte Anmeldungen und Erfindungsmeldungen behandeln wir streng vertraulich – auf Wunsch unter Geheimhaltungsvereinbarung, mit Zugriff nur für ein festes Team und Dateiübertragung über gesicherte Wege.
So läuft Ihre beglaubigte Patent-Übersetzung
Dokument & Upload
Senden Sie Patent als PDF, Foto oder Scan – wir prüfen Lesbarkeit, Stempel und Verwendungszweck.
Festpreis in 120 Minuten
Sie erhalten ein verbindliches Festpreis-Angebot mit Liefertermin, klar kalkuliert vorab.
Fachübersetzer & Revision
Zuweisung an einen fachlich einschlägigen Übersetzer; unabhängige Revision im Vier-Augen-Prinzip nach DIN EN ISO 17100.
Beglaubigt geliefert
Digitale Vorabfassung und auf Wunsch die beglaubigte Ausfertigung per Post – behördlich anerkannt.
Patent übersetzen: Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch, Spanisch & über 60 Sprachen
Ob für Behörde, Gericht, Arbeitgeber oder Hochschule im In- und Ausland: Wir fertigen Übersetzungen von Patenten & Patentschriften auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Türkisch, Arabisch und über 60 weitere Sprachen an. Es übersetzen ausschließlich muttersprachliche Fachübersetzer mit einschlägigem Hintergrund; jede Fassung wird im Vier-Augen-Prinzip nach DIN EN ISO 17100 revidiert und auf Wunsch beglaubigt – anerkannt bei Behörden und Gerichten.
So berechnet sich Ihr Festpreis für die Patent-Übersetzung
Wir rechnen transparent nach Normzeile (55 Zeichen inklusive Leerzeichen) ab 0,95 €. Der verbindliche Festpreis richtet sich nach Umfang, Sprachkombination, Beglaubigung und gewünschter Qualitätsstufe – ohne versteckte Kosten und meist binnen rund zwei Stunden.
Patent übersetzen – häufige Fragen
Bleibt der Schutzumfang der Ansprüche erhalten?
Ja – die Patentansprüche übertragen wir mit größter Sorgfalt, da jede Nuance den Schutzumfang beeinflusst; Terminologie wird konsistent geführt.
Haben Ihre Übersetzer Patenterfahrung?
Ja – wir setzen Fachübersetzer mit technischem und patentrechtlichem Hintergrund ein.
Wie vertraulich ist das?
Streng vertraulich mit NDA; DSGVO-konform – gerade vor der Offenlegung essenziell.
Was kostet es?
Ab 0,95 € pro Normzeile; bei umfangreichen Schriften erhalten Sie vorab einen Festpreis.
Muss die Patentübersetzung für das DPMA beglaubigt sein?
Für die Einreichung beim DPMA und beim EPA ist in der Regel keine beglaubigte, sondern eine fachlich und terminologisch exakte Übersetzung gefordert – etwa bei der nationalen Phase eines PCT-Antrags. Eine beglaubigte Übersetzung wird dagegen typischerweise im gerichtlichen Verfahren verlangt, wenn eine Patentschrift als Beweismittel dient.
Was hat sich durch das Londoner Übereinkommen an den Übersetzungspflichten geändert?
Das Londoner Übereinkommen hat den Übersetzungsaufwand bei der Validierung europäischer Patente in Deutschland deutlich reduziert: Eine vollständige Übersetzung der Beschreibung ist hier nicht mehr erforderlich. Die Ansprüche liegen ohnehin in den Amtssprachen des EPA vor, weshalb wir den Fokus auf deren präzise und schutzumfangswahrende Übertragung legen.
Präzise Übersetzung von Patenten und Schutzrechten
Bei Patenten entscheidet der Wortlaut der Ansprüche über den Schutzumfang – jede Formulierung muss in der Zielsprache halten. Neben Patentschriften übersetzen wir technische Bedienungsanleitungen und Handbücher, technische Gutachten und Sachverständigenberichte sowie Forschungs- und Studienunterlagen – fachlich präzise und terminologisch konsistent. Mehr dazu im Fachbereich Industrie-Übersetzung.
