
Vertrag übersetzen lassen
Verträge, die in der Zielsprache dieselbe Rechtsfolge tragen – übersetzt von juristischen Fachübersetzern, auf Wunsch beglaubigt für Gericht und Behörde.
Ein Vertrag ist in der Zielsprache nur so belastbar wie die Übersetzung seiner Klauseln
Ob Kauf-, Gesellschafts- oder Arbeitsvertrag: Wir übertragen Rechte, Pflichten und Fristen so, dass sie im Zielrecht dieselbe Wirkung entfalten – und liefern auf Wunsch die beglaubigte Fassung, die Gerichte und Behörden anerkennen.
Für Anwaltskanzleien, Rechtsabteilungen und Gerichte: belastbar bis in jede Klausel
Ob Kaufvertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Gesellschafts-, Lizenz- oder Werkvertrag: Wir übersetzen jede Vertragsart durch juristische Fachübersetzer – mit einheitlicher Terminologie über alle Klauseln, Anlagen und Folgeverträge.
Bleibt die Terminologie über ein ganzes Vertragswerk konsistent?
Rahmenvertrag, Anlagen und spätere Nachträge müssen dieselben Begriffe tragen – sonst entstehen Auslegungsspielräume. Wir legen für Ihr Mandat ein Glossar an und sichern die geprüften Formulierungen im Translation Memory, sodass Definitionen, Parteibezeichnungen und Klauseln über alle Dokumente und Sprachfassungen identisch bleiben.
Ist die Übersetzung vor Gericht als Beweismittel verwertbar?
Legt eine Partei im Zivilprozess eine fremdsprachige Urkunde vor, kann das Gericht nach § 142 Abs. 3 ZPO die Übersetzung durch einen ermächtigten Übersetzer verlangen; in Strafverfahren übersetzen öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer. Wir liefern mit Bestätigungsvermerk – nachvollziehbar und gerichtsfest.
Wie schützen Sie vertrauliche Verträge, NDAs und M&A-Unterlagen?
Lizenz-, Vergleichs- und Transaktionsunterlagen verlassen das Haus nur unter Kontrolle. Wir arbeiten auf Wunsch unter Ihrer oder unserer Geheimhaltungsvereinbarung, begrenzen den Zugriff auf ein festes Team und übertragen Dateien ausschließlich über gesicherte Wege.
Was passiert, wenn ein Rechtsbegriff kein Gegenstück hat?
Rechtsbegriffe haben selten ein exaktes Pendant – eine GmbH ist keine Ltd., eine Vormerkung kein caveat. Unsere juristischen Fachübersetzer arbeiten mit funktionalen Entsprechungen und, wo nötig, mit erläuternden Anmerkungen, damit die Rechtsfolge erhalten bleibt, nicht bloß das Wort.
Für Vermieter, Arbeitgeber und Unternehmen: verständlich, rechtssicher und schnell
Internationale Mieter, Fachkräfte und Geschäftspartner unterschreiben nur, was sie verstehen – und was im Zielrecht trägt. Wir übertragen den Vertrag so, dass er beides erfüllt, auf Wunsch als zweisprachige Fassung.
Mietvertrag für internationale Mieter – verständlich und rechtssicher?
Wir übersetzen Wohn- und Gewerbemietverträge samt Kaution, Nebenkosten, Hausordnung und Kündigungsklauseln so, dass der Mieter jede Pflicht versteht und die Fassung im Streitfall trägt – auf Wunsch zweisprachig mit einer Vorrangklausel zur maßgeblichen Sprache.
Arbeitsverträge für internationale Fachkräfte – compliant und schnell zum Onboarding?
Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Zusatzvereinbarungen übertragen wir termingerecht zum Eintrittsdatum, mit korrekten Angaben zu Vergütung, Arbeitszeit und Kündigungsfristen; Gehalts- und Konditionsdaten behandeln wir streng vertraulich.
Bekomme ich eine zweisprachige Fassung mit Vorrangklausel?
Ja. Bei zweisprachigen Verträgen sorgen wir für die exakte Entsprechung von Absätzen, Definitionen und Verweisen und stimmen die Fassungen auf die vereinbarte Vorrangsprache ab, damit beide dieselbe Rechtsfolge tragen.
Für NGOs, Verbände und den grenzüberschreitenden Einsatz: anerkannt und geberkonform
Wo Verträge über Grenzen und Fördermittel entscheiden, zählen Anerkennung, Termintreue und viele Sprachen zugleich – bei knappem Budget.
Übersetzen Sie Zuschuss-, Förder- und Partnerverträge für NGOs?
Ja. Grant Agreements, Kooperations- und Konsortialverträge, MoU und Ausschreibungsunterlagen übersetzen wir geberkonform (EU, UN, BMZ) und über mehrere Zielsprachen parallel – mit einheitlicher Terminologie, festem Liefertermin und einem Festpreis für das gesamte Paket.
Wann ist die beglaubigte Übersetzung nötig – und brauche ich eine Apostille?
Behörden, Register und Notariate akzeptieren fremdsprachige Verträge oft nur mit Bestätigungsvermerk eines ermächtigten Übersetzers. Für das Ausland verlangt der Zielstaat bei notariell beurkundeten oder gerichtlichen Verträgen zusätzlich eine Apostille – diese stellt der Präsident des zuständigen Landgerichts aus, nicht das Übersetzungsbüro. Wir beraten zur Reihenfolge.
Wie werden Unterschriften, Stempel und Anlagen dargestellt?
Der ermächtigte Übersetzer vermerkt Unterschriften, Stempel und Siegel des Originals in eckigen Klammern und gibt Anlagen vollständig wieder – so bleibt die Übersetzung formal deckungsgleich mit der Vertragsurkunde.
So läuft Ihre beglaubigte Vertrag-Übersetzung
Dokument & Upload
Senden Sie Vertrag als PDF, Foto oder Scan – wir prüfen Lesbarkeit, Stempel und Verwendungszweck.
Festpreis in 120 Minuten
Sie erhalten ein verbindliches Festpreis-Angebot mit Liefertermin, klar kalkuliert vorab.
Fachübersetzer & Revision
Zuweisung an einen fachlich einschlägigen Übersetzer; unabhängige Revision im Vier-Augen-Prinzip nach DIN EN ISO 17100.
Beglaubigt geliefert
Digitale Vorabfassung und auf Wunsch die beglaubigte Ausfertigung per Post – behördlich anerkannt.
Vertrag übersetzen: Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch, Spanisch & über 60 Sprachen
Ob für Behörde, Gericht, Arbeitgeber oder Hochschule im In- und Ausland: Wir fertigen Übersetzungen von Verträgen auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Türkisch, Arabisch und über 60 weitere Sprachen an. Es übersetzen ausschließlich muttersprachliche Fachübersetzer mit einschlägigem Hintergrund; jede Fassung wird im Vier-Augen-Prinzip nach DIN EN ISO 17100 revidiert und auf Wunsch beglaubigt – anerkannt bei Behörden und Gerichten.
So berechnet sich Ihr Festpreis für die Vertrag-Übersetzung
Wir rechnen transparent nach Normzeile (55 Zeichen inklusive Leerzeichen) ab 0,95 €. Der verbindliche Festpreis richtet sich nach Umfang, Sprachkombination, Beglaubigung und gewünschter Qualitätsstufe – ohne versteckte Kosten und meist binnen rund zwei Stunden.
Vertrag übersetzen – häufige Fragen
Übersetzen Sie rechtssicher und terminologisch konsistent?
Ja – wir arbeiten mit juristischen Fachübersetzern und Terminologielisten, damit Begriffe wie Haftung, Gewährleistung oder Verzug über den gesamten Vertrag einheitlich bleiben.
Ist eine beglaubigte Übersetzung möglich?
Ja – für Gericht, Notar oder Behörde liefern wir die beglaubigte Übersetzung; für interne Zwecke genügt oft die Fachübersetzung.
Wie gehen Sie mit Vertraulichkeit um?
Streng vertraulich, auf Wunsch mit NDA und Zugriffsbeschränkung; die Verarbeitung ist DSGVO-konform.
Was kostet es?
Ab 0,95 € pro Normzeile; bei umfangreichen Verträgen erhalten Sie vorab einen verbindlichen Festpreis, TM-Rabatte bei Wiederholungen.
Muss ein Vertrag für ein Gerichtsverfahren beglaubigt übersetzt werden?
Legt eine Partei eine fremdsprachige Vertragsurkunde vor, kann das Zivilgericht nach § 142 Abs. 3 ZPO eine Übersetzung durch einen ermächtigten Übersetzer verlangen. Wir liefern sie mit Bestätigungsvermerk, sodass der Vertrag samt Anlagen als Beweismittel im Verfahren verwertbar ist; für rein interne Zwecke genügt oft die reine Fachübersetzung.
Was ist bei zweisprachigen Verträgen mit einer Vorrangklausel zu beachten?
Enthält ein zweisprachiger Vertrag eine Klausel, welche Sprachfassung im Streitfall maßgeblich ist, muss die Übersetzung inhaltlich exakt mit der Vorrangfassung übereinstimmen, um Widersprüche zu vermeiden. Wir sorgen für saubere Entsprechung von Absätzen, Definitionen und Verweisen, damit beide Fassungen dieselbe Rechtsfolge tragen.
Braucht meine Vertragsübersetzung für die Verwendung im Ausland eine Apostille?
Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift bzw. der notariellen Beurkundung auf der Vertragsurkunde; sie wird nicht von uns, sondern von der zuständigen Stelle ausgestellt – bei notariell beurkundeten oder gerichtlichen Verträgen vom Präsidenten des zuständigen Landgerichts. Wir sagen Ihnen, welche Stelle für Ihren Vertragstyp zuständig ist, und liefern die dafür nötige beglaubigte Übersetzung.
Wie werden Unterschriften, Stempel und Anlagen in der beglaubigten Übersetzung dargestellt?
Der ermächtigte Übersetzer vermerkt Unterschriften, Stempel und Siegel des Originals in eckigen Klammern und gibt Anlagen vollständig wieder – so bleibt die Übersetzung formal deckungsgleich mit der Vertragsurkunde.
Rechtssichere Übersetzung juristischer Dokumente
Bei Rechtstexten entscheidet die Belastbarkeit jeder Formulierung: Definitionen, Verweise und Parteirollen müssen in der Zielsprache eindeutig bleiben. Ob Kaufvertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag oder Gesellschaftsvertrag – wir übersetzen jede Vertragsart dokumentecht und liefern auf Wunsch beglaubigt für Behörden und Gerichte. Für verwandte Unterlagen übersetzen wir zudem Vollmachten, AGB und Handelsregisterauszüge. Mehr dazu im Fachbereich Juristische Übersetzung.
