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Übersetzer für Notarielle Urkunde auf Deutsch, Englisch, Französisch im Übersetzungsbüro
Beglaubigte Übersetzung · Notarielle Urkunde

Notarielle Urkunde übersetzen lassen

Notarielle Urkunden, die im Ausland anerkannt werden – beglaubigt übersetzt in der richtigen Reihenfolge, samt Apostille, Beurkundungsvermerk und Siegel.

Ermächtigte ÜbersetzerDIN EN ISO 17100Festpreis ab 0,95 €Antwort in 120 Minuten
Beglaubigte Übersetzung notarieller Urkunden

Bei einer notariellen Urkunde entscheidet die richtige Reihenfolge aus Apostille und Übersetzung über die Anerkennung im Ausland

Ob Gründungsurkunde, Kaufvertrag, Vollmacht oder Erbnachweis: Für die Verwendung im Ausland gilt eine feste Reihenfolge – erst die Apostille auf dem Original, dann die beglaubigte Übersetzung von Urkunde und Apostille. Wir übersetzen formgetreu und beraten zur Reihenfolge.

20+Jahre am Markt
60+Sprachen
4.000+Muttersprachler
4,8★Google-Bewertung
Notarielle Urkunde mit Apostille übersetzen

Für die Verwendung im Ausland: erst Apostille, dann beglaubigte Übersetzung

Die Reihenfolge entscheidet über die Anerkennung – wird die Apostille nachträglich beschafft, muss neu übersetzt werden.

In welcher Reihenfolge brauche ich Apostille und Übersetzung?

Zuerst wird die Apostille auf dem Original erteilt, danach werden Urkunde und Apostille gemeinsam beglaubigt übersetzt. Wird die Apostille erst nach der Übersetzung beschafft, fehlt sie in der übersetzten Fassung – wir beraten zur richtigen Reihenfolge, bevor Kosten doppelt anfallen.

Stellt das Übersetzungsbüro die Apostille aus?

Nein – die Apostille auf einer notariellen Urkunde erteilt der Präsident des zuständigen Landgerichts, nicht das Übersetzungsbüro. Wir liefern die beglaubigte Übersetzung mit Bestätigungsvermerk eines ermächtigten Übersetzers und begleiten Sie durch den Ablauf.

Wird die Apostille selbst mit übersetzt?

Ja – die meisten ausländischen Stellen verlangen auch eine Übersetzung der Apostille. Wir übersetzen Urkunde und Apostille gemeinsam, damit die Fassung vollständig und anerkennungsfähig ist.

Wie bleibt die Übersetzung mit dem Original verbunden?

Die beglaubigte Übersetzung wird untrennbar mit dem Ausgangstext verbunden, wobei Original oder beglaubigte Kopie vorangehen und die Übersetzung folgt. So bleibt nachvollziehbar, worauf sich der Bestätigungsvermerk bezieht.

Notarielle Urkunde beglaubigt übersetzen für Register und Behörden

Für Notariate und Register: Beurkundungsvermerk, Siegel und Unterschriften formgetreu

Brauchen Notariat oder Register in Deutschland eine beglaubigte Übersetzung der fremdsprachigen Urkunde?

Ja – für die Verwendung einer ausländischen notariellen Urkunde bei deutschen Notariaten, Registern und Behörden ist regelmäßig eine beglaubigte Übersetzung mit Bestätigungsvermerk eines ermächtigten Übersetzers erforderlich. Wir liefern sie formgetreu.

Wie werden Siegel, Stempel und Unterschriften dargestellt?

Der ermächtigte Übersetzer vermerkt Siegel, Stempel und Unterschriften des Originals in eckigen Klammern und gibt den Beurkundungsvermerk vollständig wieder, sodass die Übersetzung formal deckungsgleich mit der Urkunde bleibt.

Übersetzen Sie Gründungsurkunde, Kaufvertrag und Vollmacht in beurkundeter Form?

Ja – wir übersetzen den vollständigen Satz beurkundeter Dokumente, darunter Gründungsurkunde, notariellen Kaufvertrag und Vollmacht, mit einheitlicher Terminologie und formgetreuem Beurkundungsvermerk.

Ablauf

So läuft Ihre beglaubigte Notarielle Urkunde-Übersetzung

1

Dokument & Upload

Senden Sie Notarielle Urkunde als PDF, Foto oder Scan – wir prüfen Lesbarkeit, Stempel und Verwendungszweck.

2

Festpreis in 120 Minuten

Sie erhalten ein verbindliches Festpreis-Angebot mit Liefertermin, klar kalkuliert vorab.

3

Fachübersetzer & Revision

Zuweisung an einen fachlich einschlägigen Übersetzer; unabhängige Revision im Vier-Augen-Prinzip nach DIN EN ISO 17100.

4

Beglaubigt geliefert

Digitale Vorabfassung und auf Wunsch die beglaubigte Ausfertigung per Post – behördlich anerkannt.

Sprachen

Notarielle Urkunde übersetzen: Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch, Spanisch & über 60 Sprachen

Ob für Behörde, Gericht, Arbeitgeber oder Hochschule im In- und Ausland: Wir fertigen Übersetzungen von notariellen Urkunden auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Türkisch, Arabisch und über 60 weitere Sprachen an. Es übersetzen ausschließlich muttersprachliche Fachübersetzer mit einschlägigem Hintergrund; jede Fassung wird im Vier-Augen-Prinzip nach DIN EN ISO 17100 revidiert und auf Wunsch beglaubigt – anerkannt bei Behörden und Gerichten.

Preise

So berechnet sich Ihr Festpreis für die Notarielle Urkunde-Übersetzung

Wir rechnen transparent nach Normzeile (55 Zeichen inklusive Leerzeichen) ab 0,95 €. Der verbindliche Festpreis richtet sich nach Umfang, Sprachkombination, Beglaubigung und gewünschter Qualitätsstufe – ohne versteckte Kosten und meist binnen rund zwei Stunden.

FAQ

Notarielle Urkunde übersetzen – häufige Fragen

Übersetzen Sie den Beurkundungsvermerk mit?

Ja – Beurkundungsvermerk, notarielle Zusätze und Siegel werden vollständig und korrekt übertragen.

Brauche ich eine Apostille?

Für den Auslandsgebrauch häufig ja; die Apostille erhält die Urkunde bei der zuständigen Stelle. Wir übersetzen inklusive Vermerk.

Wie schnell geht das?

Angebot meist in rund 120 Minuten; die Lieferzeit richtet sich nach Umfang.

Was kostet es?

Ab 0,95 € pro Normzeile; bei mehrseitigen Urkunden erhalten Sie vorab einen Festpreis.

Wer stellt die Apostille für eine notarielle Urkunde aus?

Die Apostille für eine notarielle Urkunde erteilt in Deutschland der Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk der Notar seinen Sitz hat – nicht der Notar selbst und nicht das Übersetzungsbüro. Wir liefern anschließend die beglaubigte Übersetzung von Urkunde und Apostillen-Vermerk in der geforderten Sprache.

In welcher Reihenfolge brauche ich Apostille und Übersetzung?

In der Regel wird zuerst die Apostille auf dem Original erteilt und danach die beglaubigte Übersetzung von Urkunde und Apostille erstellt, damit die Zielbehörde beide Bestandteile in der Zielsprache lesen kann. Klären Sie den gewünschten Ablauf vorab mit der einreichenden Stelle – wir übersetzen inklusive des Apostillen-Textes.

Fachbeitrag

Rechtssichere Übersetzung notarieller Urkunden

Bei notariellen Urkunden entscheiden Reihenfolge und Form über die Anerkennung: erst die Apostille durch den Präsidenten des zuständigen Landgerichts, dann die beglaubigte Übersetzung von Urkunde und Apostille, untrennbar verbunden mit dem Original. Wir übersetzen formgetreu und beraten zur Abfolge. Für verwandte Unterlagen übersetzen wir zudem Kaufverträge, Vollmachten und Testamente. Mehr dazu im Fachbereich Juristische Übersetzung.

Redaktion Panorama Languages