
Testament übersetzen lassen
Testamente und Erbnachweise, die Nachlassgericht, Notar und ausländische Banken anerkennen – beglaubigt übersetzt, letzter Wille und Erbenstellung eindeutig übertragen.
Im internationalen Erbfall entscheidet die Übersetzung darüber, ob Ihr Erbrecht anerkannt wird
Wenn Nachlass, Erben oder Vermögen über Grenzen reichen, zählt jeder Begriff des letzten Willens. Wir übersetzen Testament, Erbschein und Europäisches Nachlasszeugnis beglaubigt und wortgetreu, damit Nachlassgericht, Notar und ausländische Banken Ihre Erbenstellung ohne Rückfrage einordnen.
Für Erben in internationalen Erbfällen: Nachlass im Ausland abwickeln
Zum grenzüberschreitenden Nachlass gehören mehr als das Testament: Sterbeurkunde, Erbschein und Europäisches Nachlasszeugnis – wir übersetzen den vollständigen Satz mit einheitlicher Terminologie.
Was ist das Europäische Nachlasszeugnis und brauche ich dafür eine Übersetzung?
Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) weist nach der EU-Erbrechtsverordnung (gültig seit 17. August 2015) die Erbenstellung in fast allen EU-Mitgliedstaaten nach. Es gilt sechs Monate; ausländische Banken und Behörden dürfen eine Übersetzung in ihre Landessprache verlangen, die wir beglaubigt liefern.
Übersetzen Sie Testament, Erbschein und Sterbeurkunde für die Nachlassabwicklung?
Ja – wir übersetzen den gesamten Satz an Nachweisen für die Abwicklung im Ausland, darunter Testament, Erbschein, Sterbeurkunde und Testamentseröffnungsprotokoll, mit über alle Dokumente einheitlicher Terminologie.
Verlangt die ausländische Bank eine beglaubigte Übersetzung, um den Nachlass freizugeben?
In der Regel ja – Kreditinstitute geben Konten und Depots eines Erblassers nur gegen einen anerkannten Erbnachweis frei. Wir liefern die beglaubigte Übersetzung mit Bestätigungsvermerk eines ermächtigten Übersetzers.
Für Nachlassgericht und Notar: der letzte Wille wortgetreu und beweissicher
Braucht das Nachlassgericht eine beglaubigte Übersetzung des fremdsprachigen Testaments?
Ja – für die Eröffnung und Auslegung eines fremdsprachigen Testaments verlangt das Nachlassgericht regelmäßig eine beglaubigte Übersetzung mit Bestätigungsvermerk eines ermächtigten Übersetzers. Wir liefern sie nachvollziehbar und formgetreu.
Übersetzen Sie auch handschriftliche Testamente?
Sofern die Angaben eindeutig entzifferbar sind, ja; bei unleserlichen Passagen fragen wir vor Beginn gezielt nach, damit der letzte Wille nicht verfälscht wird. Unterschriften und Datierung vermerken wir formgetreu.
Wie werden Begriffe wie Vermächtnis, Pflichtteil oder Vor- und Nacherbschaft übertragen?
Diese Begriffe des deutschen Erbrechts haben im Ausland selten ein exaktes Gegenstück. Unsere juristischen Fachübersetzer arbeiten mit funktionalen Entsprechungen und erläuternden Anmerkungen, damit die erbrechtliche Wirkung erhalten bleibt.
So läuft Ihre beglaubigte Testament-Übersetzung
Dokument & Upload
Senden Sie Testament als PDF, Foto oder Scan – wir prüfen Lesbarkeit, Stempel und Verwendungszweck.
Festpreis in 120 Minuten
Sie erhalten ein verbindliches Festpreis-Angebot mit Liefertermin, klar kalkuliert vorab.
Fachübersetzer & Revision
Zuweisung an einen fachlich einschlägigen Übersetzer; unabhängige Revision im Vier-Augen-Prinzip nach DIN EN ISO 17100.
Beglaubigt geliefert
Digitale Vorabfassung und auf Wunsch die beglaubigte Ausfertigung per Post – behördlich anerkannt.
Testament übersetzen: Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch, Spanisch & über 60 Sprachen
Ob für Behörde, Gericht, Arbeitgeber oder Hochschule im In- und Ausland: Wir fertigen Übersetzungen von Testamenten & Erbdokumenten auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Türkisch, Arabisch und über 60 weitere Sprachen an. Es übersetzen ausschließlich muttersprachliche Fachübersetzer mit einschlägigem Hintergrund; jede Fassung wird im Vier-Augen-Prinzip nach DIN EN ISO 17100 revidiert und auf Wunsch beglaubigt – anerkannt bei Behörden und Gerichten.
So berechnet sich Ihr Festpreis für die Testament-Übersetzung
Wir rechnen transparent nach Normzeile (55 Zeichen inklusive Leerzeichen) ab 0,95 €. Der verbindliche Festpreis richtet sich nach Umfang, Sprachkombination, Beglaubigung und gewünschter Qualitätsstufe – ohne versteckte Kosten und meist binnen rund zwei Stunden.
Testament übersetzen – häufige Fragen
Übersetzen Sie auch Erbschein und Europäisches Nachlasszeugnis?
Ja – Testament, Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis und zugehörige Beschlüsse übersetzen wir beglaubigt.
Wie präzise sind Verfügungen und Quoten?
Sehr präzise – Erbquoten, Vermächtnisse und Auflagen geben wir wortgetreu wieder, damit keine Auslegungsfehler entstehen.
Wie wird Vertraulichkeit gewahrt?
Streng vertraulich, DSGVO-konform, auf Wunsch mit NDA.
Was kostet es?
Ab 0,95 € pro Normzeile; für mehrseitige Dokumente erhalten Sie vorab einen Festpreis.
Welche Stelle stellt den Erbnachweis aus und verlangt die Übersetzung?
Der Erbschein und das Europäische Nachlasszeugnis werden vom Nachlassgericht, einer Abteilung des Amtsgerichts, ausgestellt. Bei Auslandsbezug verlangt es Testamente, Erbverträge und ausländische Beschlüsse in beglaubigter Übersetzung, die wir wortgetreu durch ermächtigte Übersetzer liefern.
Wofür wird das Europäische Nachlasszeugnis übersetzt?
Das Europäische Nachlasszeugnis nach der EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 weist die Erbenstellung EU-weit nach. Banken, Grundbuchämter und Register im Ausland geben Konten frei und schreiben Eigentum um, sobald es in beglaubigter Übersetzung vorliegt – Erbquoten und Vermächtnisse geben wir dabei exakt wieder.
Rechtssichere Übersetzung im internationalen Erbfall
Im Erbfall über Grenzen entscheidet die wortgetreue Übertragung von letztem Willen und Erbenstellung – vom Testament über den Erbschein bis zum Europäischen Nachlasszeugnis. Wir übersetzen beglaubigt für Nachlassgericht, Notar und ausländische Banken. Für verwandte Unterlagen übersetzen wir zudem notarielle Urkunden, Vollmachten und Verträge. Mehr dazu im Fachbereich Juristische Übersetzung.
